E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft

E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft

Elektromobilität gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Ob eine E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft beschlossen oder abgelehnt wird, wird im WEG-Gesetz geregelt, das im Dezember 2020 reformiert wurde. Es gibt deutschlandweit noch zu wenig Ladestationen. Daher ist es empfehlenswert, eine Wallbox in der Tiefgarage zu installieren. Diese Möglichkeit wurde durch die Reform des Wohnungseigentümergesetzes vereinfacht. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie im Ratgeber. Es gibt übrigens verschiedene Anbieter von E-Ladestationen.

Installation der E-Ladestation in Eigentümergemeinschaft beantragen

Früher war das Thema, eine Wallbox in der Tiefgarage zu installieren, unwichtig. Doch seit dieser Zeit hat sich in Deutschland vieles verändert, auch im Hinblick auf den Klimawandel, seine Folgen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können.

Aufgrund dessen kommen mehr und mehr E-Autos zum Einsatz, die klimaschonender sein sollen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. E-Autos reduzieren den CO2-Ausstoß. Schon 2030 soll es mehr als 11 Millionen solcher Fahrzeuge geben, lauten Spekulationen. Und das ist der Grund, warum die Installation einer E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft erörtert werden muss. Je mehr E-Autos genutzt werden, desto mehr Ladestationen muss es geben.

Deshalb wurde auch dieser Punkt in das WEG-Gesetz aufgenommen, denn nur so ist das Aufladen von E-Autos überhaupt möglich. Die Änderungen wurden auch im Hinblick auf das Treffen von Entscheidungen im Rahmen der Eigentümerversammlung vorgenommen, und zwar für alle baulichen Veränderungen. Sie sollen diese erleichtern. Mittlerweile ist nur noch eine einfache Mehrheit an Stimmen notwendig, um Beschlüsse erlassen zu können. Das soll das Durchführen dieser Maßnahmen beschleunigen, was besonders für die Wallbox in der Tiefgarage von Bedeutung ist.

Nicht nur die Elektromobilität soll gefördert werden, sondern zum Beispiel auch der Einbruchschutz und die Barrierefreiheit.

Gibt es vom Gesetzgeber her einen Anspruch auf eine Wallbox in der Tiefgarage?

Die Installation einer E-Ladestation muss in der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Diese wird an den Verteilerkasten angeschlossen. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, brauchte es bis 2020 das Einverständnis der gesamten Eigentümer einer Wohngemeinschaft. Das ist seit der Reform des WEG-Gesetzes nun anders.

Alle Eigentümer haben das Recht eine Wallbox in der Tiefgarage einbauen zu lassen. Der Anspruch ist gesetzlich begründet und soll die Eigentümer sowie die Mieter dazu animieren, problemlos ein Elektroauto fahren zu dürfen. Dabei soll auch die Eigentümerversammlung keine Hindernisse mehr in den Weg legen können.

Allerdings ist es so, dass Eigentümer und Mieter zwar berechtigt sind, eine Ladestation nutzen zu können, in Eigenregie dürfen Sie die Installation aber nicht tätigen. Sie müssen das Anbringen der E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft bekannt machen. Diese darf den Antrag nicht mehr ablehnen, dennoch muss die Installation in der Versammlung formell beschlossen werden.

Sie dürfen aber jederzeit mitteilen, dass eine Ladestation gewünscht ist. Die anderen Eigentümer können dies zwar nicht verhindern, dürfen aber entscheiden, welche Ladestation angebracht werden soll. Des Weiteren dürfen sie entscheiden, ob die Kosten der Installation auf die Gemeinschaft übertragen werden und ob jeder Eigentümer die Ladestation nutzen darf.

Andernfalls kommt der Antragsteller für die Kosten auf, darf die Installation aber auch alleine nutzen. Auch Mieter haben die Möglichkeit, eine Ladestation installieren zu lassen. In diesem Fall muss der Mieter dann für die Kosten aufkommen. Die Ladestation geht aber in sein Eigentum über. Zieht er aus der Wohnung aus, kann er gegebenenfalls vom Nachmieter einen Abschlag für die Ladestation verlangen oder sie ihm kostenlos überlassen.

Wallboxes für E-Autos sind Ladestationen, die an der Wand montiert werden. Das muss nicht immer in der Tiefgarage sein, sondern kann auch an einem anderen Ort auf dem Grundstück erfolgen. Wichtig ist, dass das Anbringen der E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft besprochen wird.

Was Sie noch über das Anbringen einer Wallbox in der Tiefgarage wissen sollten

Wandladestationen müssen per Leitung mit der bereits vorhandenen Technik verbunden werden. Das sollte am besten von einem Fachmann vorgenommen werden. Er prüft vorab, ob sich die technischen Vorrichtungen überhaupt dazu eignen, da der Stromverbrauch sich drastisch erhöht.

Sie dürfen die Ladestation nicht eigenständig installieren. Vielmehr muss das ein zertifizierter Experte für Sie durchführen. Er muss eine ordnungsgemäße Installation garantieren und haftet für diese. Zudem meldet er sie an.

Gibt es auch Förderungen für Ladestationen?

Die Installation der E-Ladestation in der Eigentümergemeinschaft besprechen: Klären Sie dabei auch, ob es eine Förderung für das Anbringen der Wallbox gibt. Es gibt sie tatsächlich, weil sie aktuell noch sehr teuer sind. Es muss sich aber um private Ladestationen handeln. Vermieter, Mieter und alle anderen Privatpersonen haben die Möglichkeit bei der Kfw eine Förderung zu beantragen.

Die Pauschale je Ladestelle liegt bei 900 Euro. Als Ladestelle gelten Wallboxen, mit dem nur ein Auto aufgeladen werden kann, nicht mehrere. Für mehrere Ladestellen gibt es pro Stelle 900 Euro.

Was müssen Sie tun, um die Förderung überhaupt beantragen zu können?

Die Ladeleistung der Ladestation darf die Ladeleistung von elf Kilowatt nicht übersteigen. Der Strom, mit dem Sie Ihr E-Auto aufladen, muss von erneuerbaren Energien bezogen werden. Nicht nur zu einem Teil, sondern komplett. Sie brauchen darüber hinaus eine smarte und steuerbare Wallbox. Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Internetanschluss brauchen. Ein Stromzähler ist auch erforderlich.

 

Sie können den Zuschuss jederzeit beantragen, wenn die Ladestation zur privaten Nutzung dient. Die gewerbliche Nutzung von Ladestationen wird nicht gefördert. Es dürfen keine Dienstfahrzeuge an privaten Stationen aufgeladen werden.

Bildquelle:

© ejaugsburg, Pixabay (CC0 Creative Commons)
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