Grundsteuerreform 2022 – Informationen für Wohnungseigentümer

Grundsteuerreform 2022 – Informationen für Wohnungseigentümer

Grundsteuerreform 2022: Informationen für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Grundstückseigner

In Deutschland gibt es seit dem 1. Juli 2022 für alle Immobilienbesitzer die Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Erklärung ist verpflichtend elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dabei müssen Eigentümer einige Dinge beachten und sollten sich auf das Ausfüllen der Unterlagen möglichst gut vorbereiten – einfach scheint die ganze Sache nämlich nicht zu sein.

Allgemeines zur Grundsteuerreform 2022

Ein wahres Mammutprojekt für den Staat ist das Vorhaben, die Grundsteuer auf alle Immobilien und jeden Grundbesitz zu reformieren. Etwa 35 Millionen Deutsche sind gefragt und müssen diese Erklärung erstellen. Schließlich muss jeder, der im Besitz von Wohneigentum, Bauland oder landwirtschaftlich genutzten Flächen ist, darauf Grundsteuer zahlen. Da das derzeitige System 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, ist die Grundsteuerreform notwendig. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer nach dem neuen Recht erhoben.

Wer ist zu Zahlung verpflichtet?

Jeder, der ein Haus oder ein bebautes oder unbebautes Grundstück besitzt, muss Grundsteuer zahlen. Auch Wohnungseigentümer sowie Betreiber von Land- und Forstwirtschaft sind von der Zahlungspflicht nicht ausgenommen. Sind Haus oder Wohnung vermietet, kann diese Steuer über die Betriebskosten umgelegt werden. Besteht ein Erbbauverhältnis, werden sowohl Erbbaunehmer als auch -geber anteilig grundsteuerpflichtig.

Wozu dient die Grundsteuer?

Die Einnahmen fließen den Städten beziehungsweise Gemeinden zu: Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur und kommen auch Schulen, Kindertagesstätten oder Bibliotheken zugute. Dabei kann die Grundsteuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch sein. Die Berechnung ist relativ kompliziert und erfolgt unter Beachtung dreier Variablen: Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Dieses Verfahren wird auch nach der Grundsteuerreform weiterhin angewendet.

Grundsteuerreform 2022

Was müssen Eigentümer beachten?

Schon vor dem 1. Juli 2022 haben die meisten Haus- und Grundstücksbesitzer sowie Wohnungseigentümer ein Schreiben erhalten, in dem sie auf die bevorstehende Grundsteuerreform hingewiesen wurden. Das Verfahren zur Neubewertung des Grundbesitzes läuft nun seit diesem Tag und alle Eigentümer müssen der Auskunftspflicht über ihre Immobilie oder ihr Grundstück nachkommen. Diese Erklärung ist zwingend bis zum 31. Oktober 2022 ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal “Mein ELSTER” abzugeben. Die Frist verstreichen zu lassen, ist keine gute Idee, da mit hohen Strafen zu rechnen ist.

Welche Probleme können auftauchen?

Bereits kurz nach dem 1. Juli war das “Mein ELSTER”-Portal so überlastet, dass für mehrere Tage kein regulärer Zugang möglich war. Das ist für den Steuerpflichtigen nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch Zeit. Darüber hinaus funktioniert es nicht, direkt nach der Anmeldung auf dem Portal mit dem Ausfüllen der Steuererklärung loszulegen – die Registrierung mit Erteilung des benötigten ELSTER-Zertifikates kann nämlich bis zu zwei Wochen dauern. Schwierig wird die Erklärung für alle, die keinen Computer haben oder sich die Grundsteuererklärung online nicht zutrauen: Eine Papierform ist prinzipiell nicht vorgesehen. Wer sich von einem Steuerberater helfen lassen möchte, muss nicht nur tief in die Tasche greifen, sondern auch Glück haben, noch einen fristgerechten Termin zu bekommen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen.

Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?

Ja, die gibt es. Ursprünglich war es die Idee, das Verfahren wie bisher bundesweit gleich zu halten und nur die Einheitswerte neu zu bestimmen, von diesem Vorhaben hat man aber Abstand genommen. Die Bundesländer haben das Recht zugestanden bekommen, mit abweichenden Verfahren auf regionale Gegebenheiten, die Hausbesitzer und Wohnungseigentümer betreffen, zu reagieren. So arbeiten zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg, aber auch Niedersachsen, Hessen und Hamburg mit eigenen Regeln. Diese Grundgesetzänderung, um ein eigenes Grundsteuergesetz einführen zu dürfen, nennt sich “Öffnungsklausel”. Die anderen Bundesländer haben sich auf das Bundesmodell verständigt, lediglich in Sachsen und im Saarland gibt es vom bundeseinheitlichen Gesetzt abweichende Steuermesszahlen.

Was müssen Immobilienbesitzer jetzt tun?

Ganz gleich, ob Ihnen ein Haus, ein bebautes, unbebautes oder forst- beziehungsweise landwirtschaftlich wirtschaftlich genutztes Grundstück gehört oder Sie Wohnungseigentümer sind – Sie müssen aktiv werden und die zur Grundsteuerreform erforderliche Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 ausfüllen. Zu beachten ist, dass man die Grundsteuer digital erstellen muss. So soll für alle Beteiligten weniger Aufwand entstehen. Wer das nicht kann, darf nahe Angehörige, zum Beispiel Kinder oder Enkel, um Hilfe bitten – diese Personen dürfen die personalisierte Registrierung bei “Mein ELSTER” nutzen.

Haben die neuen Berechnungen Vorteile?

Wie so oft, wenn es um das Thema Steuern geht, wird es für die meisten Hausbesitzer und Wohnungseigentümer aller Voraussicht nach so sein, dass sich die zu zahlende Grundsteuer erhöhen wird. Besonders in urbanen Gebieten ist mit einer Steuererhöhung zu rechnen. Von einem Vorteil kann also besonders für ärmere Haushalte und Mieter auf keinste Weise die Rede sein. Lediglich Eigentümer von Häusern oder Wohnungen mit geringem Marktwert können eventuell von der Grundsteuerreform profitieren, da Immobilien mit hohem Marktwert künftig auch höher besteuert werden.

Bildquelle:

© loufre, Pixabay (CC0 Creative Commons)
© dimitrisvetsikas1969, Pixabay (CC0 Creative Commons)

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